



Das Jugendschutzgesetz und andere GesetzeDas neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) trat 1.4.2003 in Kraft. Es ersetzt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS). Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die „Neuen Medien“ verändert. Diese Medienkultur bieten nicht nur Chancen, sondern auch ein Gefährdungspotenzial, dem sich der Gesetzgeber anpassen muss. Nicht in allen Punkten wurden im neuen JuSchG Änderungsvorschläge aufgegriffen. Im Bereich der Medien wurde der Jugendschutz verstärkt, so sind z.B. USK- Altersfreigaben für PC-Spiele Pflicht geworden .Bezüglich der Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch kaum Änderungen vorgenommen.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und
auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit (§ 1 Abs.1 SGB VIII). Deshalb will der Jugendschutz die
Stärkung der Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern, ihnen den
kritischen Umgang mit Angeboten und möglichen Gefährdungen vermitteln.
Allerdings gehört hierzu auch, belastende Einflüsse aus dem
Erziehungsprozess fernzuhalten, soweit dies erforderlich ist. |
Links zum Jugendschutzgesetz |
Die Jugendschutzampel
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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
http://hh.juris.de/hh/gesamt/JMedienSchStVtrG_HA.htm http://www.bundespruefstelle.de/ |
Beiträge zum Jugendschutz / Gesetz: |
Kinder- und Jugendarbeitsschutz,bereich=arbeitsmarktreform,sprache=de,rwb=true.pdf Untersuchungs - Berechtigungsscheine (Arbeiten unter 18 Jahren)
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2916&_ffmpar[_id_inhalt]=58138
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Jugendschutz im KarnevalUN Kinderrechtskonventioneine-welt-fit-f_C3_BCr-kinder,property=pdf.pdf Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen |